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Energieausweis vom Bauphysiker

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Energieausweis: Mit der Harmonisierung der Baugesetze mit der OIB-Richtlinie und durch die Umsetzung

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Aktuelles

Energieausweis vom Bauphysiker

 

Mit der Harmonisierung der Baugesetze mit der OIB-Richtlinie und durch die Umsetzung des Energieausweisvorlagegesetzes für Bestandsgebäude treten eine Reihe neuer bautechnischer Anforderungen und Vorschriften bezüglich der Energieeffizienz in Kraft. Das dazugehörige Werkzeug zur Bewertung und Deklarierung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist der Energieausweis.

 

Was ist der Energieausweis?

 

Der Energieausweis ist eine Art Typenschein für die thermische Qualität und die Energieeffizienz eines Gebäudes. Für Haushaltsgeräte wie z.B. Kühlschränke gibt es einen solchen Typenschein schon seit einigen Jahren. Er hat sich mittlerweile auch als ein wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf eines solchen Gerätes etabliert. So ähnlich soll es künftig auch bei Gebäuden funktionieren.

Der Energieausweis eines Gebäudes gibt den Heizenergiebedarf (HEB) an, welcher sich aus der Summe von Heizwärmebedarf (HWB), Heiztechnikenergiebedarf (HTEB) und dem Warmwasserwärmebedarf  (WWWB) zusammensetzt. Darin sind auch sämtliche Wärmeverluste der Heiztechnik enthalten. Der Heizwärmebedarf (in kWh/m²a bezogen auf die Bruttogeschoßfläche) wird auf der ersten Seite des Energieausweises angeführt und gibt sozusagen die Typenzuordung (A bis G) des Gebäudes an.

 

Wann wird der Energieausweis benötigt?

 

Der Energieausweis ist gemäß Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) seit 1.1.2009 für alle Gebäude erforderlich, insbesondere für

  • Behördliche Baueinreichungen (Neubauten, Zu- und Umbauten) und Einreichungen für die Wohnbauförderung
  • Umfassende Sanierungen
  • Verkauf oder Vermietung/Verpachtung von bestehenden Gebäuden, Wohnungen oder gewerblichen Nutzungsflächen
  • Öffentlichen Gebäuden wie z.B. Schulen, Gemeindehäuser, Rüsthäuser, Bauhöfe
  • Bei bestehenden öffentlichen Gebäuden ab 1.000 m² besteht öffentliche Aushangpflicht (z.B. im Eingangsbereich)

 

Was bringt der Energieausweis?

 

Objektive Beurteilung der thermischen Qualität eines Gebäudes unabhängig vom Benutzerverhalten

  • Feststellung des möglichen Einsparungspotentials
  • Entscheidungsgrundlage für die thermische Sanierung der Gebäudehülle bzw. Modernisierung der Haustechnik
  • Wichtiges Kriterium für die Immobilienbewertung
  • Sensibilisierung bezüglich Energieverbrauch und Umweltbelastung

Da der Energieausweis jedoch kaum etwas über thermische Mängel des Gebäudes (wie z.B. Wärmebrücken, fehlerhafte Fensteranschlüsse, etc.) aussagt, muss man bei der Aufdeckung derartiger „Energiefresser“ andere Mittel einsetzen. Hier kommt die Wärmebildkamera (Thermografie) ins Spiel.

 

©2009 DI Dr. Michael Vatter, VATTER & PARTNER ZT-GMBH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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