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Energieausweis 
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Energieausweis vom Bauphysiker

Mit der Harmonisierung der Baugesetze mit der OIB-Richtlinie und durch die Umsetzung des Energieausweisvorlagegesetzes für Bestandsgebäude treten eine Reihe neuer bautechnischer Anforderungen und Vorschriften bezüglich der Energieeffizienz in Kraft. Das dazugehörige Werkzeug zur Bewertung und Deklarierung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist der Energieausweis.

 

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist eine Art Typenschein für die thermische Qualität und die Energieeffizienz eines Gebäudes. Für Haushaltsgeräte wie z.B. Kühlschränke gibt es einen solchen Typenschein schon seit einigen Jahren. Er hat sich mittlerweile auch als ein wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf eines solchen Gerätes etabliert. So ähnlich soll es künftig auch bei Gebäuden funktionieren.

 

Was bringt der Energieausweis?

  • Objektive Beurteilung der thermischen Qualität eines Gebäudes unabhängig vom Benutzerverhalten
  • Feststellung des möglichen Einsparungspotentials
  • Entscheidungsgrundlage für die thermische Sanierung der Gebäudehülle bzw. Modernisierung der Haustechnik
  • Wichtiges Kriterium für die Immobilienbewertung
  • Sensibilisierung bezüglich Energieverbrauch und Umweltbelastung

Da der Energieausweis jedoch kaum etwas über thermische Mängel des Gebäudes (wie z.B. Wärmebrücken, fehlerhafte Fensteranschlüsse, etc.) aussagt, muss man bei der Aufdeckung derartiger „Energiefresser“ andere Mittel einsetzen. Hier kommt die Wärmebildkamera (Thermografie) ins Spiel.

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